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   VGH Bayern, 23.11.2020 - 6 CE 20.2357   

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https://dejure.org/2020,38527
VGH Bayern, 23.11.2020 - 6 CE 20.2357 (https://dejure.org/2020,38527)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.11.2020 - 6 CE 20.2357 (https://dejure.org/2020,38527)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. November 2020 - 6 CE 20.2357 (https://dejure.org/2020,38527)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; BBG § 37 Abs. 2 S. 2 Nr. 1
    Eilantrag auf vorläufige Fortsetzung der Laufbahnausbildung nach entlassungsauslösender Prüfungsentscheidung

  • rewis.io

    Vorläufige Fortsetzung der Laufbahnausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 123 ; BBG § 37 Abs. 2 S. 2 Nr. 1
    Bundesbeamtenrecht; Vorbereitungsdienst; Endgültiges Nichtbestehen der Prüfung; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf; Einstweiliger Rechtsschutz; Antrag auf vorläufige Wiedereinstellung oder Begründung eines sonstigen Dienstverhältnisses bis zur Entscheidung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvR 469/20

    Kategorische Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen Entlassung aus

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2020 - 6 CE 20.2357
    Für den Erfolg des vorliegenden Eilantrags kommt es daher aufgrund der gestuft prüfungs- und beamtenrechtlichen "Hauptsache" in erster Linie auf die Rechtmäßigkeit der die Entlassung auslösenden Prüfungsentscheidung an (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2020 - 2 BvR 469/20 - juris Rn. 34).

    Vielmehr verlangt das Bundesverfassungsgericht insbesondere mit Blick darauf, dass die generelle Versagung vorläufigen Rechtsschutzes in diesen Fällen zu einer erheblichen Ausbildungsverzögerung führt und die damit verbundene Belastung des Betroffenen erheblich ist, lediglich die grundsätzliche Möglichkeit, im Rahmen eines Eilverfahrens die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels gegen die entlassungsauslösende Prüfungsentscheidung prüfen zu lassen (BVerfG, B.v. 9.6.2020 - 2 BvR 469/20 - Rn. 30).

    Erfolg kann ein entsprechendes einstweiliges Rechtsschutzbegehren allerdings - wie das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich hervorhebt - nur haben, sofern die prüfungsrechtlichen Einwendungen in der Sache hierzu Anlass geben (vgl. B.v. 9.6.2020 - 2 BvR 469/20 - Rn. 34).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2020 - 6 CE 20.2357
    Entscheidungen im Rahmen eines Eilverfahrens dürfen grundsätzlich sowohl auf eine Folgenabwägung als auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden (vgl. BVerfG, B.v. 20.11.2018 - 2 BvR 80/18 - juris Rn. 7 ff; B.v. 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 - juris Rn. 23; B.v. 27.3.1998 - 2 BvR 378/98 - juris).
  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2020 - 6 CE 20.2357
    Ergibt eine Prüfung der Sach- und Rechtslage, dass das in der Hauptsache verfolgte Begehren des Antragstellers keine Aussicht auf Erfolg hat, scheidet der Erlass einer einstweiligen Anordnung jedenfalls aus (vgl. BVerwG, B.v. 13.8.1999 - 2 VR 1/99 - juris).
  • BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2020 - 6 CE 20.2357
    Eine im Hinblick auf Art. 103 Abs. 1 GG unzulässige Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte, was von den betreffenden Beteiligten im Einzelnen darzulegen ist (BVerwG, B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - juris Rn. 8).
  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2020 - 6 CE 20.2357
    Entscheidungen im Rahmen eines Eilverfahrens dürfen grundsätzlich sowohl auf eine Folgenabwägung als auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden (vgl. BVerfG, B.v. 20.11.2018 - 2 BvR 80/18 - juris Rn. 7 ff; B.v. 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 - juris Rn. 23; B.v. 27.3.1998 - 2 BvR 378/98 - juris).
  • BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2020 - 6 CE 20.2357
    Entscheidungen im Rahmen eines Eilverfahrens dürfen grundsätzlich sowohl auf eine Folgenabwägung als auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden (vgl. BVerfG, B.v. 20.11.2018 - 2 BvR 80/18 - juris Rn. 7 ff; B.v. 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 - juris Rn. 23; B.v. 27.3.1998 - 2 BvR 378/98 - juris).
  • OVG Sachsen, 04.09.2020 - 2 B 333/19

    Entlassung aus dem Widerrufsbeamtenverhältnis; Wiederholungsprüfung;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2020 - 6 CE 20.2357
    b) Auf dieser verfassungsrechtlichen Grundlage ist im Rahmen des danach grundsätzlich zulässigen Verfahrens nach § 123 Abs. 2, 3 VwGO vorläufiger Rechtsschutz in der geeigneten Form (nur) unter der Voraussetzung zu gewähren, dass der Antragsteller einen Anordnungsgrund glaubhaft gemacht hat (vgl. SächsOVG, B.v. 4.9.2020 - 2 B 333/19 - juris Rn. 7 f.).
  • VG München, 17.09.2020 - M 21a E 20.3661

    Wiederbegründung des Dienstverhältnisses zur Fortsetzung der Laufbahnausbildung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2020 - 6 CE 20.2357
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 17. September 2020 - M 21a E 20.3661 - wird zurückgewiesen.
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